Die Stadt Ludwigsburg startet am Montag, 27. April, aufgrund der
Vorgaben des Landes Baden-Württemberg eine erweiterte Notbetreuung in
den Kindertageseinrichtungen und den Schulen.
Bislang durften nur Kinder die Notbetreuung besuchen, bei denen
mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf
arbeitet – zum Beispiel als Ärztin, Krankenpfleger oder Polizist. Jetzt
hat das Land den Berechtigtenkreis deutlich erweitert: Wenn beide
Erziehungsberechtigte berufstätig sind, für ihren Arbeitgeber
unabkömmlich und ihre Arbeit nicht von zuhause erledigen können, gehören
sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Zudem müssen sie eine
Begründung vorlegen, warum sie die Betreuung der Kinder nicht durch
Familie, Freunde oder anderweitig abdecken können. Das Gleiche gilt für
Alleinerziehende. Die Schulkindbetreuung wurde außerdem auf die siebten
Klassen ausgedehnt.
Wichtig ist aber: Sollten die Plätze in der Notbetreuung nicht für alle
Kinder mit Anspruch ausreichen, entscheidet die Stadt Ludwigsburg nach
den Vorgaben des Landes, welche Kinder bevorzugt aufgenommen werden.
Grundsätzlich haben Kinder Vorrang, die auch bislang schon notbetreut
werden durften – bei denen also ein Elternteil in der kritischen
Infrastruktur mit Präsenzpflicht arbeitet. Außerdem bevorrechtigt sind
Kinder, die im Haushalt eines Alleinerziehenden oder einer
Alleinerziehenden leben, oder deren Kindeswohl gesichert werden muss –
zum Beispiel, wenn sie in schwierigen Familienverhältnissen leben.
Wie bislang wird ein Kind in seiner gewohnten Kita oder Schule betreut.
Ein vorübergehender Wechsel in eine andere Einrichtung ist nicht
möglich. Die Eltern melden ihr Kind direkt bei ihrer
Betreuungseinrichtung oder Schule für die Notbetreuung an. Das zentrale
Platzmanagement läuft aber über die Stadt Ludwigsburg, auch wenn das
Kind zum Beispiel in einer kirchlichen oder privaten
Kindertageseinrichtung betreut wird. Damit wird gewährleistet, dass alle
Anmeldungen stadtweit einheitlich geprüft und genehmigt werden.
Die Stadtverwaltung wird prüfen, ob die Eltern tatsächlich unabkömmlich
bei ihrer Arbeit sind und eine Präsenzpflicht für sie besteht. Nach
Prüfung ihres Antrags erhalten die Erziehungsberechtigten eine
schriftliche Entscheidung der Stadt, ob das Kind aufgenommen werden
kann. Alle Platzzusagen können aufgrund der Vorrangigkeit bestimmter
Gruppen aber nur auf Widerruf erteilt werden.
Für Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried hat die Neuregelung des Landes
zwei Seiten: „Zum einen ist es natürlich positiv, dass wesentlich mehr
Eltern bei der Kinderbetreuung entlastet werden. Da werden Familien
unterstützt. Aber wenn wieder viele Kinder betreut werden, steigen die
Risiken einer Ansteckung.“ Renate Schmetz, Leiterin des Fachbereichs
Bildung und Familie, erläutert: „Für Kinder, insbesondere kleine Kinder,
ist es schwer, die nötigen Abstände einzuhalten. Bei Säuglingen ist der
Entzug von Nähe schlicht nicht möglich.“
Für die Notbetreuung hat das Land vorgegeben, dass die Gruppen maximal
halb so groß sein dürfen wie in normalen Zeiten. Das sind bei den
Krippenkindern dann maximal fünf Kinder, im Kindergarten zehn, in den
Grundschulen 14 und in den weiterführenden Schulen maximal 15 Kinder.
Und die Gruppen müssen räumlich getrennt werden. Viele Einrichtungen,
auch in Ludwigsburg, haben große Räumlichkeiten für offene Konzepte,
aber zu wenig einzelne Räume, um Gruppen räumlich zu trennen. Außerdem
gibt es Einrichtungen, in denen viele Erzieherinnen und Erzieher
arbeiten, die zur Risikogruppe gehören – also über 60 Jahre alt oder mit
einer relevanten Vorerkrankung. Diese werden nach Möglichkeit nicht für
die Notbetreuung eingesetzt.
„Wir haben normalerweise 4100 Kita-Plätze in Ludwigsburg, im Notbetrieb
dürften wir rein rechnerisch etwa 2000 anbieten. Wir gehen aber –
aufgrund der Rückmeldungen aus den einzelnen Kitas – momentan davon aus,
dass wir 1200 Plätze zur Verfügung haben“, so Konrad Seigfried. In der
Schulkindbetreuung sind es in der Notbetreuung 570 Plätze, regulär 2.800
Plätze. Wie viele der Plätze tatsächlich benötigt werden, wird sich ab
der kommenden Woche zeigen, wenn ein Großteil der Anträge eingegangen
ist. „Schon jetzt sehen wir, dass die Nachfrage sehr groß ist“, sagt
Renate Schmetz.
Die regulären Kita-Gebühren wurden für den April nicht mehr erhoben. Das
ist auch für den Mai geplant. Seither fielen auch für die Notbetreuung
keine Kosten an. Mit der erweiterten Notbetreuung ab Montag, 27. April,
fallen nun aber Gebühren an – und zwar 10 Euro pro Tag. Sofern die
Betreuung weniger als fünf Stunden umfasst, sind es nur fünf Euro. „Auf
jeden Fall werden die Eltern nicht mehr für die Notbetreuung bezahlen
müssen als sie bisher monatlich entrichtet haben“, so Erster
Bürgermeister Konrad Seigfried.