Landkreis zieht die Notbremse – Landrat Allgaier setzt sich für Beibehaltung der Öffnung des Blühenden Barocks ein
LUDWIGSBURG. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg hat förmlich festgestellt, dass im Landkreis Ludwigsburg am Freitag, 26. März, seit drei Tagen in Folge eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner besteht. Hierdurch treten ab Montag, 29. März, 0:00 Uhr, zusätzliche Verschärfungen in Kraft, die in der Corona-Verordnung als „Notbremse“ vorgesehen sind.
Landrat Dietmar Allgaier bedauert, dass jetzt auch im Landkreis Ludwigsburg die Notbremse gezogen werden muss: „Der Landkreis Ludwigsburg war lange Zeit wirklich vorbildlich mit den Inzidenzzahlen und sogar bis Anfang März unter dem Wert von 50.“ In letzter Zeit seien die Fallzahlen durch den erhöhten Anteil an Mutationen auch im Landkreis stark gestiegen. Landrat Allgaier hat sich mit einem Brief an das Ministerium für Soziales und Integration gerichtet und sich darin für die Beibehaltung der Öffnung des Blühenden Barocks ausgesprochen: „Es ist unverständlich, warum das Blühende Barock mit funktionierendem Hygienekonzept und Einlasskontrolle, mit Maskenpflicht auf dem Gelände sowie der bestehenden Begrenzung der Besucherzahl, schließen muss, während sich im direkten Umfeld, z.B. auf der Bärenwiese und im Favoritepark, die Spaziergänger drängen.“
Im Landkreis Ludwigsburg lag die 7-Tages-Inzidenz am 24., 25. und 26. März an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit treten zusätzliche Verschärfungen in Kraft, die von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgegeben werden. Unter anderem sind nur noch Treffen mit einer weiteren haushaltsfremden Person möglich. Kinder unter 14 Jahren sind aus dieser Regelung ausgenommen. Im Einzelhandel ist „Click & Meet“ nicht mehr möglich, für diese Geschäfte gilt nun „Click & Collect“. Auch körpernahe Dienstleistungen, ausgenommen Frisöre, sind untersagt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können nur online unterrichten. Sonnenstudios, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen geschlossen bleiben. Weitergehende Beschränkungen gibt es zudem im Bereich des Amateur- und Freizeitindividualsports.
Die Verschärfungen entfallen nach der aktuellen Rechtslage wieder, wenn im Landkreis Ludwigsburg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner besteht und das Gesundheitsamt dies förmlich feststellt.
Laut Allgaier ist weiterhin die einzige Lösung die Beschleunigung der Impfkampagne. „Ich habe die Erwartung an das Land und den Bund, dass wir ab Mitte April deutlich mehr Impfstoff für den Landkreis bekommen“, sagt Allgaier. Die durchschnittliche Impfmenge pro Tag konnte zwei Monate nach dem Start des Kreisimpfzentrums bisher nur auf rund 700 Impfungen täglich gesteigert werden – bei einer theoretischen Kapazität von 2.500 Impfungen pro Tag im Kreisimpfzentrum.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts zur Feststellung des 7-Tages-Inzidenzwerts finden Sie unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/. Alle weiteren Informationen zu den Verschärfungen finden Sie online auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg. Dort gibt es auch eine Zusammenstellung der geöffneten und geschlossenen Betriebe und Einrichtungen sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog.